ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
1. Geltung der Geschäftsbedingungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Mitgliedern und angemeldeten Trainingsteilnehmern von INVIBE. Die Mitgliedschaftsvereinbarung beinhaltet nachstehende Bedingungen.
Mitglieder im Sinne dieser Bestimmungen sind alle Personen die mit INVIBE einen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben.
2. Mitgliedschaft:
Jedes Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft somit bei Vertragsabschluss im Studio eine Mitgliedskarte, die ihn den Zutritt zum Studio ermöglicht.
Bei online abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträgen erhält das Mitglied die Mitgliedschaftskarte bei erstmaligem Besuch im Studio.
Als Beitrittsdatum gilt der Tag der Anmeldung. Die einmalige Aktivierungsgebühr bei Abschluss einer Mitgliedschaft beträgt € 49,99. Diese Gebühr beinhaltet dein Anamnesegespräch, die Einführung in das Training sowie deine persönliche Mitgliedskarte mit Magnet-Chip. Die Aktivierungsgebühr ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig.
Minderjährige Anmeldende verpflichten sich, binnen 5 Tagen ab Anmeldung die schriftliche Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter beizubringen, sollten sie die finanziellen Mittel, die sie zur Entrichtung des Betrages aufwenden, nicht aus ihrem Einkommen, aus eigenem Erwerb bzw. aus ihnen zur freien Verfügung überlassenen Mitteln aufbringen können und ansonsten die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährdet sein.
Die Mitgliedschaft ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
3. Trainingsumfang/ Hausordnung:
Das Mitglied ist berechtig, beliebig oft im Rahmen der Öffnungszeiten und des gewählten Preispaketes sowie der ausgehängten Hausordnung, im Studio zu trainieren und dessen Einrichtungen im vorgesehenen Rahmen zu benützen.
Das Mitglied ist verpflichtet die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Studiopersonales strikt Folge zu leisten. Das anwesende Personal von INVIBE ist daher berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung notwendig ist, Weisungen an Mitglieder zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
4. Entgelte/Zahlungsmodalitäten:
Die wöchentlichen Entgelte beziehen sich auf 52 Wochen pro Jahr und sind jeweils am 1. oder 15 des Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Diese erfolgt einmalig in bar, per Überweisung oder mittels Abbuchung.
Das erste Monatsentgelt ist mit Start der Mitgliedschaft bzw. je nach gewähltem Paket, nach Ablauf der beitragsfreien Zeit (Bsp. 1 Monat gratis Training) fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich am 1. oder 15. des Monats im Vorhinein mittels Bankeinzug abgebucht bzw. ist per Überweisung bis zum 1. eines jeden Monats im Vorhinein zur Anweisung zu bringen. Abbuchungen für Konsumationen, Warenschulden udgl., erfolgen, soweit sie nicht sofort zu entrichten sind, zum nächstmöglichen Termin.
Sollte das Mitglied keinen Lastschrifteinzug wünschen, wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 4,00 erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert zu leisten, wobei zur Berechnung der vom Österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte VPI 2015 oder bei dessen Nichtmehrerscheinen der an seine Stelle tretende Index heranzuziehen ist. Als Basis dient der für den Monat des Vereinbarungsabschlusses vereinbarte Index.
Das Mitglied ermächtigt zugleich, mit Abschluss des Vertrages, INVIBE Zahlungen von dem vom Mitglied angegebenen Konto mittels Lastschrift im Wege des SEPA Direct Debit Verfahrens einzuziehen. Zugleich hat das Mitglied das Kreditinstitut anzuweisen, die von INVIBE auf das angegebene Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Mitglied innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten die jeweils mit dem eigenen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Berechnung der Steigerung erfolgt jährlich auf der Basis des sich für den Monat Dezember ergebenden Betrages, wobei der für diesen Monat errechnete Betrag bestimmend für das darauffolgende Jahr ist. Die erste Berechnung der Wertsteigerung erfolgt, nach Ablauf einer zwölfmonatigen Vertragsdauern, im nächstfolgenden Dezember. Festgehalten wird, dass die Wertsicherung auch rückwirkend bis zu drei Jahre begehrt werden kann und die Nichteinforderung der Wertsicherung auf für einen längeren Zeitraum als drei Jahre hinaus noch keinen Verzicht auf die Wertsicherung für die Zukunft sowie die letzten drei Jahre bedeutet.
Bei Verlust der Mitgliedskarte muss eine neue Karte gegen eine Gebühr von € 15,00 beantragt werden.
5. Zahlungsverzug:
Gerät das Mitglied mit zwei Wochenentgelten schuldhaft in Zahlungsverzug bzw. schlägt eine Abbuchung fehl, wird in diesem Fall das Mitglied unter Setzung einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zur Zahlung der aushaftenden Wochenentgelten aufgefordert.
Bei Zahlungsverzug des Mitglieds wird pro Mahnung eine Mahngebühr von € 4,00 verrechnet. Weiters verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.A.
Ist das Mitglied trotz schriftlicher Mahnung länger als 60 Tage mit seinen Zahlungen im Rückstand, ist INVIBE berechtigt, das Mitglied bis zur Begleichung der ausstehenden Forderungen von der Benützung der Einrichtungen auszuschließen.
Rücklastgebühren in Höhe von € 12,00 gehen zu Lasten des Mitglieds.
6. Kündigung:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl vom Mitglied als auch von INVIBE unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist schriftlich zum Ablauf der jeweils gewählten Mindestlaufzeit, sowie in der Folge zum Ablauf jeweils eines halben Jahres ebenfalls unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Die Kündigung muss eigenhändig vom Mitglied unterschrieben werden.
Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (außer bei online abgeschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen siehe Pkt. 7) oder ein Rücktritt von den direkt im Studio abgeschlossenen Verträgen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich.
Für den Fall eines Standortwechsels eines INVIBE Fitness Studios im Umkreis von 15 km des bestehenden Standortes, steht dem Mitglied das Recht zu, die Einrichtung am neuen Standort zu denselben Bedingungen zu nutzen. Bei Tarifen, die den Zutritt zu allen INVIBE Studios beinhalten, ist eine vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft durch Wechsel des Wohnortes auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn ein INVIBE Studio nicht weiter als 15km entfernt liegt.
7. Unterbrechung/Höhere Gewalt:
Im Falle besonderer Ereignisse (wie zB. Schwangerschaft, Bundesheer oder langwierige Krankheit), die länger als einen Monat andauern, wird nach Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung die Unterbrechung der Anmeldung gewährleistet. Die monatliche Trainingsgebühr läuft jedoch normal weiter. Die durch die Unterbrechung nicht genützte Trainingszeit kann nach Beendigung dieses Vertrages kostenlos nachgeholt werden.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung genügt im Nachhinein die Beibringung einer fachärztlichen Bestätigung. Das grundsätzliche Recht auf Auflösung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.
Im Falle von Ereignissen durch höhere Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophe, Epidemie, Pandemie etc.), welche eine Schließung des Fitness-Studios zur Folge hat, oder die ordentliche Benutzung des Fitness-Studios verhindert, wird die verlorene Trainingszeit in Form einer Trainingsgutschrift ersetzt. Die monatliche Trainingsgebühr läuft jedoch normal weiter. Das Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung aus den vorstehenden Gründen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Online abgeschlossene Verträge /Widerrufsrecht:
Beim Online-Vertragsabschluss über die Website WWW.INVIBE.AT schließt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Mitgliedschaft aktivieren“ einen verbindlichen Vertrag mit INVIBE ab.
INVIBE behält sich das Recht vor, binnen 14 Tagen den Vertragsabschluss zu widerrufen, insofern das anfragende Mitglied bereits einen Studioverweis erhalten hat, gegen dieses ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. sonstige triftige Gründe in der Person des Anfragenden gelegen sind, die den Abschluss des Vertrages unmöglich machen.
Das Mitglied kann erstmals nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (bei Online-Abschlüssen) zu trainieren beginnen, wobei die diesbezüglichen Wochenentgelte erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist erstmals anfallen und fällig werden.
Bei Online-Abschlüssen hat das Mitglied ebenfalls das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied schriftlich an die lokale INVIBE Studioadresse (zu finden auf WWW.INVIBE.AT) eine eindeutige Erklärung, über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, senden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Wenn der Vertrag ordnungsgemäß widerrufen wird, werden sämtliche Zahlungen, die INVIBE vom Mitglied erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Vertragspartner eingegangen ist, zurückbezahlt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das vom Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.
Über ausdrücklichen Wunsch bzw. sofern das Mitglied bereits vor Ablauf der 14-tägigen Frist im Fitnessstudio erscheint und nach erfolgter Belehrung trotzdem vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dem Training beginnen möchte, so hat das Mitglied, sofern dieses binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktritt, einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt zu dem das Mitglied den Vertragspartner über den Rücktritt informiert hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Auf jeden Fall ist die Aktivierungsgebühr von €49,99, selbst bei Rücktritt, fällig.
9. Haftung:
Das Mitglied erklärt hiermit, dass es in geeigneter körperlicher Verfassung ist, um das Training durchführen zu können. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass seine Tauglichkeit zur Ausübung des Sportangebotes seitens INVIBE nicht überprüft werden kann. Das Mitglied ist somit selbst verantwortlich, dass es über die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen verfügt.
INVIBE übernimmt keine Haftung für Verletzungen, sonstige Gesundheits- oder Sachschäden, die im Rahmen der Benützung entstehen und haftet auch nicht für den Verlust von Kleidung, Wertsachen usw. in ihren Räumen bzw. Garderobenkästen.
10. Sonstiges:
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.